Bischmisheim, ein Stadtteil von Saarbrücken, hat sich trotz der Eingemeindung am 1. Januar 1974 seinen dörflichen Charakter bewahrt. Mit rund 4.500 Einwohnern auf einer Fläche von 10,05 km² liegt das Dorf auf etwa 280 Metern, was auch den Ursprung des Mottos „Bischmisheim ist auf der Höh“ erklärt.

Erstmals urkundlich erwähnt wurde Bischmisheim im Jahr 884. Auf Bitten des Erzbischofs Fulko von Reims bestätigte Kaiser Karl III. der Reimser Kirche den Besitz von „Biscofesheim“, dem heutigen Bischmisheim.

Bischmisheim zeichnet sich durch ein aktives Dorfleben aus. Zahlreiche Vereine und ehrenamtliche Initiativen arbeiten gemeinsam daran, die dörfliche Gemeinschaft zu stärken und zu bewahren.


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Anstehende Veranstaltungen


Geschichte der „Rehböck“

Die Bischmisheimer Bürger werden im Sprachgebrauch der Bürger umliegender Orte als die „Rehböcke“ bezeichnet, ähnlich wie die Fechinger „Handkäsjer“ oder die Scheidter „Brotkuche“ genannt werden. Mit einer derartigen Namensgebung verbinden sich Geschichten, die mal so und mal so erzählt werden. Die Geschichten sind mündlich von Generation zu Generation weitergegeben worden.

Um 1896 ging ein Bischmisheimer Hüttenarbeiter von der Halberger Hütte über die „Henau“ nach Hause. Unterwegs, im Wald, fand er unter einem Busch einen Rehbock, der sich im Gestrüpp verfangen hatte. In der Hoffnung auf einen guten Sonntagsbraten, band er sein rotweiß-kariertes Brottuch dem gefangenen Rehbock um den Hals, befreite das Tier aus dem Gestrüpp und führte es heim. Als er im Dorfe angelangt war, bellten und kläfften die Straßenköter das verängstigte Tier an. Aus Todesangst riß der Rehbock sich los und suchte das Weite.

Im Zipfel des Brottuches, das der Rehbock um den Hals trug, war, wie damals üblich , der Zahltag des Hüttenarbeiters eingeknotet. Zu Tode erschrocken schrie der brave Mann dem davonspringenden Rehbock nach: „Rehbock mein Zahltag, Rehbock mein Geld„.

Der Zahltag bestand aus 20 Mark Goldstücke.

Der Arbeiter meldete den Vorfall dem Förster, der den Rehbock erlegen und ihm das Geld zurückgeben sollte. Doch der Förster dachte nicht daran, sondern bestrafte den Hüttenarbeiter zu allem Übel noch wegen versuchter Wildunterschlagung. Der arme Mann war so seinen Lohn doppelt los.

Text: Geschichtswerkstatt

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